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LG Frankfurt/Main, 30.01.1978 - 2/24 S 234/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 952
- MDR 1978, 581
- VersR 1978, 1047
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 136/66
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.1978 - 24 S 234/77
Eine Regelung in den AGB eines Mietwagenunternehmens, wonach der Mieter auch bei Ausschluß der Selbstbeteiligung durch Zahlung einer besonderen Gebühr für alle Schäden haftet, wenn er im Falle eines Unfalls den Tatbestand nicht durch die Polizei feststellen läßt, ist unwirksam (entgegen BGH VersR 68, 774 = NJW 68, 2099).
- BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80
Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall
Die Vorinstanz hat nicht verkannt, daß die maßgebende Vorschrift der AKB seit damals unverändert geblieben ist (irrtümlich anderer Ansicht LG Frankfurt NJW 1978, 952); sie lautet: "Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann" (zum Inhalt der Aufklärungspflicht nach § 7 AKB vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 = LM § 7 AVB f. KraftfahrVers. Nr. 32 = VersR 1976, 84 = NJW 1976, 371).